ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Kleinood Marc Pascher
(Gültig ab 01.04.2016)
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse
und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und
Kleinood Marc Pascher , 20457 Hamburg, Germany
(im nachfolgenden Auftragnehmer genannt). Abweichende
Bedingungen des Auftraggebers werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
§1 ALLGEMEINES
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen bei der Durchführung des Dienstleistungsvertrages. Der Auftragnehmer arbeitet nach dem Stand des Wissens und der Kenntnisse, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer kann die Arbeiten selbst, mit Personal oder mit Unterlieferanten, unter seiner Leitung, durchführen.
§2 AUFTRAGSERTEILUNG
Der Auftragnehmer kann Angebote jederzeit ändern, wenn er in die Kenntnis eventuell anfallender Zusatzkosten kommt. Das Angebot ist erst nach erfolgter Auftragserteilung bindend. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form erfolgen. Änderungen und Abweichungen der ursprünglichen Auftragserteilung sind nur in schriftlicher Form möglich und bedürfen der Bestätigung des Auftragnehmers.
§3 FEDERFÜHRUNG
Der Auftragnehmer erhält die Federführung für die ihm zugewiesenen, im Auftrag beschriebenen, Arbeiten. Er vertritt im Rahmen des Auftrags den Auftraggeber gegenüber Dritten. Er leitet und organisiert die notwendigen Arbeiten. In dringenden Fällen und zur Abwendung von Schaden handelt der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers und kann auch an Dritte Weisungen im Namen des Auftraggebers erteilen.
§4 ZEITPLAN
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer genügend Zeit ein, damit dieser jede Phase seiner Arbeit ordnungsgemäß durchführen kann. Ein vereinbarter Zeitplan ist nicht bindend, wenn entweder durch mangelnde Unterlagen, Footage, Bildmaterial, es zu einer Verschiebung des Zeitplans am Gesamtprojekt kommt oder durch höhere Gewalt eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht erfolgen kann und ist abhängig von der Verfügbarkeit von Ausrüstung, Darstellern- bzw. Sprechern, Mitarbeitern, Motiven, Reisezeiten oder Lizenzen.
§5 AUSSERGEWÖHNLICHE LEISTUNGEN
Werden bei der Auftragserteilung besondere Kosten fällig, die bei der Auftragserteilung nicht abzusehen waren, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, diese in Rechnung zu stellen.
§6 URHEBERRECHT
Das Urheber- und Kopierrecht für die im Zuge eines Auftrags erstellten Layouts, Konzepte, Pitch-Ideen, Bild- und Tonträger, verbleiben beim Auftragnehmer, es sei denn der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber schriftlich die Nutzungsrechte der verfassten Konzepte, Layouts und Ideen bzw. Bild- und Tonträger ein, solange diese entsprechend entlohnt worden sind und nicht für illegale Zwecke missbraucht werden, oder zu Zwecken, die dem Auftragnehmer Schaden zufügen könnten. Bei Nichtbeachtung behält sich der Auftragnehmer gerichtliche Schritte vor.
§7 VERÖFFENTLICHUNGSRECHT
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigene Arbeiten an dem jeweiligen Projekt, unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers, zu veröffentlichen und die eigene Arbeit, als auch Auszüge daraus, als Referenz in sämtlichen Medien zu verwenden.
§8 AUFBEWAHRUNG
Mit Aushändigung des bestellten Masters gilt der Auftrag als erfüllt. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit sämtliche mit dem Auftrag in Verbindung stehende Rohbänder und Daten für einen Zeitraum von 1 Monaten nach Aushändigung des Masters aufzubewahren, gewährleistet jedoch keine Garantien für die Wiederbeschaffung bei technischen oder elektrischen Fehlern bzw. Problemen der Speichermedien oder Server. Darüber hinaus bestehen keine Rechte auf Auslieferung oder Wiederbeschaffung der Rohbänder oder Daten.
§9 REKLAMATION
Vom Auftragnehmer gemachte Angaben entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Aufsichtspflicht, dieses gilt insbesondere für Kosten-voranschläge, Rechnungen und Abwicklung. Reklamationen müssen in schriftlicher Form und innerhalb von 14 Kalendertagen, nach Fertigstellung des Projekts, beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Nimmt der Auftaggeber von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt der Auftrag nach Ablauf der Frist seitens des Auftragnehmers als erfüllt und abgeschlossen.
§10 HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet für eine sorgfältige und sachgemäße Durchführung des Auftrags entsprechend der anerkannten Regeln und dem allgemeinen Stand der Technik. Der Auftraggeber kann Schadenersatzansprüche nur geltend machen, wenn der Auftragnehmer nachweislich bei seinen Arbeiten oder Anordnungen die allgemein anerkannten Regeln vorsätzlich verletzt oder Schäden entstehen, die durch grob fahrlässige Aufsicht verursacht wurden. Im Falle eines Haftungsanspruchs von Seiten des Auftraggebers ist dieser schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer muss das Recht einer Nachbesserung eingeräumt werden. Der Auftragnnehmer haftet jedoch nicht für Störungen, wie höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebes, Netzwerk- und Serverfehler, Viren und etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen.
§11 RÜCKTRITTSRECHT
Werden vom Auftraggeber Erweiterungen oder Änderungen verlangt, die wesentlich über den vorgesehenen Zeitplan und Arbeitsumfang hinausgehen, hat der Auftragnehmer ein Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die bis dahin geleisteten Arbeiten und ein Ausgleich für den entgangenen Gewinn zu vergüten. Der Auftraggeber kann die weitere Zusammenarbeit beenden, wenn er dies schriftlich und rechtzeitig ankündigt. Entzieht der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag und weist schuldhaftes Verhalten nach, so soll, wenn keine Übereinkunft gefunden wird, ein Schiedsgericht durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eingesetzt werden. In diesem Fall wird die bis dahin geleistete Arbeit zur Vergütung fällig. Weitere Regelungen sind dem Schiedsgericht vorbehalten. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit, unvorhersehbarer und unüberwindlicher Schwierigkeiten oder höherer Gewalt seine Arbeit nicht erfüllen und auch nicht in vertretbarer Zeit nachvollziehen, so hat er nur Anspruch auf die bis dahin geleistete Arbeit.
§12 DATENSCHUTZ
Alle anvertrauten persönlichen Daten werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Daten-schutzbestimmungen. Es erfolgt keine unbefugte Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte.
§13 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei Auftragerteilung werden 30% der Rechnungssumme sofort und ohne Abzug fällig. Alle weiteren Zahlungen sind innerhalb von 15 Tage netto nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der Auftragnehmer behält sich bei Zahlungsverzug rechtliche Schritte vor.
§14 ERGÄNZUNG
Mit Auftragserteilung oder Präsentation und oder Gebrauch von Pitch-Ideen und Konzepten, die von Kleinood angefertigt wurden oder auf deren Vorarbeit beruhen, akzeptiert der Auftraggeber / Benutzer / Kunde auch sämtliche auf der Webseite www.Kleinood.de unter "Impressum und Rechtliche Hinweise" veröffentlichten und einsehbaren Bestimmungen des Auftragnehmers und erklärt sich darüber hinaus einverstanden, dass er diese gelesen, verstanden und geprüft hat. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
§15 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
§16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. (Stand Jan2017)